Die Bestandteile

1. Energiebeschaffung und Vertrieb (ca. 30–50%)

  • Energiebeschaffung:
    Kosten für den Einkauf von Erdgas durch den Anbieter, z. B. über langfristige Verträge oder den Gasmarkt.
  • Vertriebskosten:
    Kosten für Verwaltung, Abrechnung und Kundenservice.
  • Gewinnmarge:
    Der Anteil des Energieanbieters am Gaspreis.

2. Netzentgelte (ca. 20–30%)

  • Kosten für die Nutzung des Gasnetzes:
    Gebühren für den Transport des Gases vom Erzeuger über die Fernleitungs- und Verteilernetze bis zum Endkunden.
  • Messstellenbetrieb und Abrechnung:
    Kosten für Zähler, Ablesung und Verwaltung.
  • Regional unterschiedlich:
    Die Höhe der Netzentgelte hängt von der Region und dem örtlichen Netzbetreiber ab.

3. Staatlich regulierte Steuern, Abgaben und Umlagen (ca. 20–30%)

3.1. Umsatzsteuer (7% bzw. 19%)

  • Bis 31. Dezember 2023 beträgt die Umsatzsteuer auf Gas 7 % (Senkung zur Entlastung der Verbraucher). Ab Januar 2024 wird sie voraussichtlich wieder auf 19 % angehoben.

3.2. Erdgassteuer (0,55 Cent/kWh)

  • Eine Verbrauchssteuer, die auf jede Kilowattstunde Gas erhoben wird. Sie wird vom Versorger in Rechnung gestellt und an den Staat abgeführt.

3.3. CO₂-Preis

  • Seit 2021 wird der CO₂-Ausstoß fossiler Brennstoffe (wie Erdgas) bepreist.
  • Der Preis steigt jährlich an. 2024 beträgt er 40 € pro Tonne CO₂, was etwa 0,9 Cent/kWh Gas entspricht.
  • Ziel: Förderung von klimafreundlicheren Energieträgern.

3.4. Konjunkturbedingte Umlagen (variabel)

  • Diese können temporär eingeführt werden, z. B. in Krisenzeiten. Ein Beispiel ist die 2022 geplante, aber später zurückgenommene Gasbeschaffungsumlage.

 

Steuern, Abgaben und Umlagen im Detail

1. Umsatzsteuer (7% oder 19%)

  • Was ist das?
    Eine allgemeine Mehrwertsteuer, die auf den gesamten Gaspreis (inklusive aller anderen Bestandteile) erhoben wird.
  • Aktuelle Situation:
    Seit Oktober 2022 beträgt die Umsatzsteuer auf Gas 7% (statt 19%), um Verbraucher angesichts hoher Energiepreise zu entlasten. Ab 1. Januar 2024 wird voraussichtlich wieder der reguläre Satz von 19% gelten.
  • Zweck:
    Einnahmen für den Staatshaushalt.

2. Erdgassteuer (0,55 Cent/kWh)

  • Was ist das?
    Eine Verbrauchssteuer, die direkt auf jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Erdgas erhoben wird.
  • Hintergrund:
    Diese Steuer ist Teil der Energiesteuer und dient dazu, den Energieverbrauch in Deutschland zu regulieren.
  • Zweck:
    Einnahmen für den Staat sowie Anreiz zur Senkung des Energieverbrauchs.

3. CO₂-Preis (ca. 0,9 Cent/kWh im Jahr 2024)

  • Was ist das?
    Der CO₂-Preis wurde 2021 eingeführt und setzt Kosten für den Ausstoß von Kohlendioxid (CO₂) fest, das beim Verbrennen von fossilen Brennstoffen wie Erdgas entsteht.
  • Wie wird er berechnet?
    Der Preis wird pro Tonne CO₂ erhoben. 2024 beträgt er 40 € pro Tonne CO₂, was etwa 0,9 Cent pro kWh Gas entspricht.
  • Zweck:
    • Förderung des Umstiegs auf klimafreundlichere Energieträger.
    • Reduzierung der CO₂-Emissionen im Rahmen der Energiewende.
    • Finanzierung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele.

4. Sonderumlagen (z. B. Gasbeschaffungsumlage)

  • Was ist das?
    Sonderumlagen können bei Bedarf eingeführt werden, um außergewöhnliche Kosten im Gassystem zu decken.
  • Beispiel:
    Die geplante Gasbeschaffungsumlage (2022), die kurzfristig zurückgenommen wurde, sollte die höheren Beschaffungskosten der Gasversorger während der Energiekrise kompensieren.
  • Zweck:
    Absicherung der Energieversorgung in Krisenzeiten.
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