1. Energiebeschaffung und Vertrieb (ca. 30–50%)
- Energiebeschaffung:
Kosten für den Einkauf von Erdgas durch den Anbieter, z. B. über langfristige Verträge oder den Gasmarkt.
- Vertriebskosten:
Kosten für Verwaltung, Abrechnung und Kundenservice.
- Gewinnmarge:
Der Anteil des Energieanbieters am Gaspreis.
2. Netzentgelte (ca. 20–30%)
- Kosten für die Nutzung des Gasnetzes:
Gebühren für den Transport des Gases vom Erzeuger über die Fernleitungs- und Verteilernetze bis zum Endkunden.
- Messstellenbetrieb und Abrechnung:
Kosten für Zähler, Ablesung und Verwaltung.
- Regional unterschiedlich:
Die Höhe der Netzentgelte hängt von der Region und dem örtlichen Netzbetreiber ab.
3. Staatlich regulierte Steuern, Abgaben und Umlagen (ca. 20–30%)
3.1. Umsatzsteuer (7% bzw. 19%)
- Bis 31. Dezember 2023 beträgt die Umsatzsteuer auf Gas 7 % (Senkung zur Entlastung der Verbraucher). Ab Januar 2024 wird sie voraussichtlich wieder auf 19 % angehoben.
3.2. Erdgassteuer (0,55 Cent/kWh)
- Eine Verbrauchssteuer, die auf jede Kilowattstunde Gas erhoben wird. Sie wird vom Versorger in Rechnung gestellt und an den Staat abgeführt.
3.3. CO₂-Preis
- Seit 2021 wird der CO₂-Ausstoß fossiler Brennstoffe (wie Erdgas) bepreist.
- Der Preis steigt jährlich an. 2024 beträgt er 40 € pro Tonne CO₂, was etwa 0,9 Cent/kWh Gas entspricht.
- Ziel: Förderung von klimafreundlicheren Energieträgern.
3.4. Konjunkturbedingte Umlagen (variabel)
- Diese können temporär eingeführt werden, z. B. in Krisenzeiten. Ein Beispiel ist die 2022 geplante, aber später zurückgenommene Gasbeschaffungsumlage.
1. Umsatzsteuer (7% oder 19%)
- Was ist das?
Eine allgemeine Mehrwertsteuer, die auf den gesamten Gaspreis (inklusive aller anderen Bestandteile) erhoben wird.
- Aktuelle Situation:
Seit Oktober 2022 beträgt die Umsatzsteuer auf Gas 7% (statt 19%), um Verbraucher angesichts hoher Energiepreise zu entlasten. Ab 1. Januar 2024 wird voraussichtlich wieder der
reguläre Satz von 19% gelten.
- Zweck:
Einnahmen für den Staatshaushalt.
2. Erdgassteuer (0,55 Cent/kWh)
- Was ist das?
Eine Verbrauchssteuer, die direkt auf jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Erdgas erhoben wird.
- Hintergrund:
Diese Steuer ist Teil der Energiesteuer und dient dazu, den Energieverbrauch in Deutschland zu regulieren.
- Zweck:
Einnahmen für den Staat sowie Anreiz zur Senkung des Energieverbrauchs.
3. CO₂-Preis (ca. 0,9 Cent/kWh im Jahr 2024)
- Was ist das?
Der CO₂-Preis wurde 2021 eingeführt und setzt Kosten für den Ausstoß von Kohlendioxid (CO₂) fest, das beim Verbrennen von fossilen Brennstoffen wie Erdgas entsteht.
- Wie wird er berechnet?
Der Preis wird pro Tonne CO₂ erhoben. 2024 beträgt er 40 € pro Tonne CO₂, was etwa 0,9 Cent pro kWh Gas entspricht.
- Zweck:
- Förderung des Umstiegs auf klimafreundlichere Energieträger.
- Reduzierung der CO₂-Emissionen im Rahmen der Energiewende.
- Finanzierung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele.
4. Sonderumlagen (z. B. Gasbeschaffungsumlage)
- Was ist das?
Sonderumlagen können bei Bedarf eingeführt werden, um außergewöhnliche Kosten im Gassystem zu decken.
- Beispiel:
Die geplante Gasbeschaffungsumlage (2022), die kurzfristig zurückgenommen wurde, sollte die höheren Beschaffungskosten der Gasversorger während der Energiekrise kompensieren.
- Zweck:
Absicherung der Energieversorgung in Krisenzeiten.