Hintergrund:
Die grundzuständigen Messstellenbetreiber sind verpflichtet, Stromzähler durch digitale Messeinrichtungen zu ersetzen. Grundlage ist das Messstellenbetriebsgesetz (MSbG). Das bedeutet, dass Sie
demnächst neue Zähler eingebaut bekommen könnten (->bereits kommunizierende Einrichtungen mit Übergangsregelung<-).
Unsere Aufgabe:
Im Rahmen dieser Pflicht prüfen wir
• für SLP-Kunden die Möglichkeit zur Reduzierung der Konzessionsabgabe.
Diese macht zwischen 1,32ct und 2,39ct je kWh aus und kann ggfls. auf nur
noch 0,11ct je kWh gesenkt werden.
!! Beispiel: Verbrauch 80.000 kWh/Jahr - Einsparung: bis zu 1,584,-€ pro Jahr !!
• für RLM-Kunden die Möglichkeit zur Anbindung an direkte EK-Preise. So könnte z.B. der Einkauf vom Strom ebenfalls 1-2ct je kWh günstiger gestaltet werden, als es aktuelle Laufzeittarife hergeben.
Die Konzessionsabgabe ist ein Teil der Stromkosten. Die Netzbetreiber (z.B. Westnetz, EnergieNetz Mitte, Westerwaldnetz usw.) brauchen Wegerechte, um Leitungen legen und betreiben zu können. Hierfür zahlen sie an die jeweiligen Kommunen eine Konzessionsabgabe. Diese hat einen Anteil von 5,9% Ihrer Stromkosten und wird über Ihre Stromrechnung eingezogen.
Quelle: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/so-setzt-sich-der-strompreis-zusammen-268122