Der Gesetzgeber unterscheidet nur 2 Kategorien an Verbrauchern:
1. Haushaltskunden
2. Letztverbraucher
Während Haushaltskunden, also private Verbraucher, keine Verbrauchswerte zugeordnet bekommen, wird bei den Letztverbrauchern unterschieden in "bis 10.000kWh/Jahr" und "ab 10.000kWh/Jahr". D.h. Haushaltskunden und Letztverbraucher bis 10.000kWh/Jahr haben einen Anspruch auf Grundversorgung. Alle anderen NICHT! Für sie kommt die Ersatzversorgung zum tragen.
Die Ersatzversorgung unterscheidet sich nicht nur preislich (je nach Versorger) von der Grundversorgung, sondern - ganz wichtig - in der Laufzeit. Diese ist auf maximal (nicht absolut) 3 Monate begrenzt. Während dieser Zeit hast du die Gelegenheit, dir einen Energieliefervertrag zu besorgen. Andernfalls wird dir nach Ablauf (ggfls. auch früher) dein Netzbetreiber mitteilen, dass deine Lieferstelle ab Datum X keinen Nachweis über einen Liefervertrag führt und du dich ab dann im illegalen Strom- oder Gasbezug befindest. Weiter wird dir mitgeteilt werden, dass damit das Recht besteht, die illegale Entnahme aus dem Energienetz zu beenden.
Das betrifft nun auch Kunden in der Niederspannung (Strom) bzw. im Niederdruck (Gas), also SLP-Lieferstellen. Für RLM-Lieferstellen bzw. in der Mittelspannung und Mitteldruck ist diese Regelung keine neue. Aber auch das wissen die allermeisten Unternehmen nicht!
Nicht nur, dass der Tarif Ersatzversorgung deutlich teurer sein kann, als Grundversorgung, sondern, dass kein Vertrag = keine Energie bedeutet. 3 Monate vergehen schnell. Was glaubst du, wird passieren, wenn du feststellst, dass es kaum, oder nur schwer möglich ist, an Verträge zu kommen, weil schlicht die meisten Lieferanten keine Angebote mehr machen? Du wirst jeden Vertrag unterschreiben, der angeboten wird, sei er noch so teuer. Wenn du dann überhaupt angenommen wirst, denn auch die Bonitätskriterien werden sich drastisch verändern.